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Zollkontrollen in Island

Die Zollkontrollen sind in Island in der Regel gründlich, aber nicht schikanös. In der Hauptreisezeit kann es vorkommen, dass nur Stichkontrollen erfolgen. Man kann aber sagen, dass Wohn- und Reisemobile, aber auch geländegängige Fahrzeuge stets etwas genauer und gründlicher kontrolliert werden.

Während man bei einer Mitnahme von Lebensmitteln – wenn es über die genehmigte Menge von 3 kg nicht allzu viel hinausgeht – weitgehend großzügig verfährt, man spricht von knapp zwei Kilo Tolerierung bei Mehrgewicht, kennt man bei Alkohol keine Nachsicht. Bei Entdecken eines Alkoholschmuggels kann alles sehr, sehr teuer werden. Es wird Ihnen dann alles an Alkoholmenge verzollt, eine Freigrenze von 1 Liter gibt es dann nicht mehr! Die Mehrwertsteuer, die zusätzlich erhoben wird, beträgt für Alkohol 24,5 %. Also Strafe, Zollgebühren, Entrichtung der hohen Mehrwertsteuer, die gestrichene Freigrenze ..., wie schon gesagt, es kann sehr sehr teuer werden.

Nach isländischem Recht gelten Sie dann auch als vorbestraft!

Lassen Sie sich nicht beirren von Erzählungen wie: "Ich bin schon so oft in Island gewesen, bin aber noch nie kontrolliert worden". Den Wahrheitsgehalt, ob es wirklich so gewesen ist, können Sie sowieso nicht kontrollieren. Nur auf solchen Erzählungen zu bauen und dann doch verleitet zu sein, das eine oder andere mehr mitzunehmen, ist töricht. Die Kontrollen sind da ..., mal mehr intensiv, mal weniger intensiv.

Meine Empfehlung!

Halten Sie sich an die genehmigten Mengen und riskieren Sie nichts. Es wäre wirklich nicht gut aufzufallen und ertappt zu werden und sich seine Urlaubsfahrt gleich mit einem derartigen Negativerlebnis zu belasten!


Sollten Sie dennoch mehr an genehmigten Mengen mitnehmen, ich spreche von Lebensmitteln, Alkohol macht sowieso keinen Sinn, denn da sind die Zollgebühren gewaltig hoch, so melden Sie klar und deutlich die Ware beim Zoll an. Pro Kilo an Mehrgewicht zahlen Sie an Zollgebühren 110 ISK (ca. 0,70 Euro) wobei man wie schon erwähnt, bei zwei Kilo Mehrgewicht erst einmal weitgehend großzügig verfährt. Die Berechnung ist recht kompliziert, da das Vörugjöld (meterlange Liste über einzelne Produkte) zugrunde gelegt wird, dann kommt noch die Erhebung der Mehrwertsteuer dazu. Insofern ist der genannte Betrag von 110 ISK nur ein annähernder Wert und mit Vorsicht zu genießen. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass Zöllner bei einer Anmeldung betreffs von 7 Kilo Mehrgewicht an Lebensmittel, erst ein wenig beratschlagten und dann auf den Reisenden zugingen und sagten: "Sie habe Ihre Waren ordnungsgemäß angemeldet. Wir setzen den Wert mit 0,00 ISK an. Wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Urlaub".

Auch das kann passieren. 7 Kilo Mehrgewicht und nicht angemeldet..., ich glaube da wären Sie sicher nicht so ungeschoren davon gekommen.

Wichtig:

Wenn Sie Lebensmittel mitnehmen, so achten Sie darauf - wenn es sich um Milchprodukte wie Butter, Käse oder Milch handelt - dass auch eine deutliche Kennzeichnung vorhanden ist mit dem Wort: Pasteurisiert!

Ist dies nicht der Fall, so kann es geschehen, dass diese Lebensmittel nicht akzeptiert werden und nicht eingeführt werden dürfen. Der weitere Weg ist dann eine Vernichtung!

Ach ja, fast hätte ich es vergessen, die Kosten der Vernichtung müssen selbstverständlich SIE bezahlen. Das kommt noch hinzu.

Mein Rat an Sie: Nehmen Sie am besten erst gar nichts mit an dieser Art von Lebensmitteln.


Die Verzollung des Alkohols ist recht schwierig. Zugrunde legend vom Alkoholgehalt ergibt sich folgende Formel, und zwar: "vol. % minus 2.25 %" mal 52.8 ISK pro vol. % plus Warenwert, hinzu kommt dann noch die Mehrwertsteuer von 24.5 %. Eine Flasche Wein über die hinausgehende genehmigte Menge berechnet der isländische Zoll mit ca. 600 bis 700 ISK. Die Flasche wird dabei mengenmäßig auf 0,75 Liter taxiert. Mein Informationsstand ist jedoch nicht mehr so "up to Date" ! Es kann sein, dass sich hier etwas geändert hat. Wer absolut noch Genaueres hierzu wissen möchte über die isländischen Zollvorschriften, dem sei dieser Link empfohlen: http://www.bitd.org/Download.aspx?ID=213
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auch hier gibt es noch einen Link zu Zoll- und Einreisebestimmungen:
http://www.tollur.is/default.asp?cat_id=301